Betreten der Sporthalle nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete

Ab dem 02.09.2021 hat der Landkreis Vechta die 3G - Regel vorgeschrieben. Das bedeutet für uns, das alle Teilnehmer an Sportangeboten entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Nur Kinder bis 6 Jahren sind von dieser Regel ausgeschlossen. Es muss bei betreten der Halle ein jeweils gültiger Nachweis vorgelegt werden. Schüler sind von dieser Nachweispflicht ausgenommen, da sie in der Schule getestet werden. Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann einen Test vorlegen, wenn er z.B. bei der Arbeit gemacht wurde. Er darf nicht älter als 24 Stunden sein. Alle anderen müssen sich vor Ort unter Aufsicht testen. Tests sind selbst zu stellen.